A59 BILDAGENTUR

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Lizenzbedingungen

A59 Bildagentur (a59.de bzw. agentur59.de) ist ein Projekt der Firma Tim Reckmann

Diese Lizenzbedingungen legen fest, wie und zu welchem Zweck die Bilder verwendet werden dürfen. Für Fragen zu den Lizenzbedingungen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Werktags erreichen Sie unsere kostenlose Hotline (0800-0059000) zwischen 10:00 und 16:00 Uhr aus dem Festnetz. Alternativ senden Sie uns eine E-Mail an mail@a59.de

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen ergänzen die allgemeinen Nutzungsbedingungen der o.g. Dienste und umfassen die Downloads der Bilder sowie deren Verwendung. Dabei schließt die Verwendung des Wortes "Bild" sowohl Fotos als auch Grafiken ein.

2. Grundlizenz

Eine Grundlizenz berechtigt zur Vervielfältigung, Verbreitung und der öffentlichen Zugänglichmachung des Bildes im privaten sowie kommerziellen Bereich als Bestandteil von gestalterischen Arbeiten, für redaktionelle Arbeit und im Rahmen von Pressearbeit. Dazu räumt Tim Reckmann dem Käufer das nicht-exklusive, unbefristete, weltweite, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Nutzungsrecht an dem Bild ein. Das Bild darf bearbeitet und verändert werden. Alle sonstigen Rechte an dem Bild oder in Zusammenhang mit dem Bild bleiben Tim Reckmann bzw. dem jeweiligen Fotografen und/oder Rechteinhaber (nachfolgend zusammenfassend "Fotograf" genannt) vorbehalten.

Das Bild ist Bestandteil von gestalterischer Arbeit, wenn es zu gestalterischen Zwecken und in Verbindung mit Schrift oder anderen grafischen Elementen verwendet wird. Redaktionelle Nutzung bezeichnet eine Verwendung des Bildes im Zusammenhang mit journalistischen Texten, in denen das Bild zur Erläuterung oder Veranschaulichung dient. Eine Verwendung im Rahmen von Pressearbeit ist die Nutzung im Zusammenhang mit Texten, die sich z.B. mit Produkten und Dienstleistungen befassen.

In der Grundlizenz ist eine Nutzung für nachfolgende Verwendungszwecke gestattet:

Die Verwendung von Bildern in nachfolgenden Zusammenhängen bedarf einer vorherigen Zustimmung des Fotografen:

Darüberhinausgehende Zustimmung ist erforderlich, wenn

Unzulässige Bildverwendungen sind

Nachweis von Urheber und Quelle: Der Verwender hat bei der Verwendung eines Bildes den Fotografen und die Quelle so anzugeben, dass sie eindeutig und unmittelbar zuzuordnen ist. Die Kennzeichnung kann sichtbar am Bild oder am Seitenende erfolgen. Mouse-Over und Namenlisten im Impressum werden ausgeschlossen. Die Zulässige Angabe lautet: „Fotograf / a59.de“. Vorangestellt werden kann der Zusatz „Foto:“ bzw. „Bild:“. Die URL ist bei Online-Verwendungen mit der Startseite der Webseite zu verlinken. Ein Bild darf auch ohne Nachweis von Urheber und Quelle genutzt werden, wenn eine erweiterte Lizenz bzw. ein Rahmenvertrag mit Tim Reckmann vorliegt.

Übertragung der Nutzungsrechte: Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist dann gestattet, wenn der Dritte als neuer Lizenznehmer bei Tim Reckmann über die o.g. Projekte eingetragen wird und die hier vorliegenden Bedingungen beachtet. Mit der Übertragung erlöschen die Nutzungsrechte des bisherigen Verwenders, solange er das Bild nicht erneut lizensiert

3. Erweiterte Lizenz

Der Verwender kann einen Rahmenvertrag schließen, um die Bilder mit einer erweiterten Lizenz zu erwerben und zu nutzen. Dabei erhält der Verwender die nachfolgenden erweiterten Rechte:

Die Zustimmungserfordernisse sind gleich derer bei der Grundlizenz.

Bei der erweiterten Lizenz bleiben folgende Nutzungen weiterhin ausgeschlossen:

4. Verfolgung von Rechtsverstößen

Tim Reckmann hat ein berechtigtes Interesse daran, dass weder die Verwender noch Dritte das Bild unter Verletzung der eingeräumten Nutzungsrechte oder gar ohne den Erwerb von Nutzungsrechten benutzen. Tim Reckmann ist daher ermächtigt, Urheberrechts- und Leistungsschutzrechtsverletzungen an dem Bild im eigenen Namen zu verfolgen und die entsprechenden Rechte und Ansprüche geltend zu machen.

5. Gewährleistung

Gewährleistung für Sachmängel: Tim Reckmann gewährleistet, dass die angebotenen Bilder der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für gewerbliche Kunden (§ 14 BGB) ein Jahr und beginnt in jedem Fall mit dem Download des Bildes. Die vorgenannte kurze Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen eines Sachmangels, wenn auf Seiten von Tim Reckmann Vorsatz oder ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vorliegt. Sie gilt außerdem nicht für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung von leib und Leben oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der gewerbliche Kunde ist verpflichtet, das Bild unverzüglich nach dem Download gemäß der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen gegenüber Tim Reckmann unverzüglich zu rügen. Unterlässt der gewerbliche Kunde die Mängelrüge, gilt das Bild als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Andernfalls gilt das Bild auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt zwei Wochen ab Zeitpunkt des Downloads, bei verdeckten Mängeln seit deren Entdeckung, es sei denn, der gewerbliche Kunde weist nach, dass sie zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

Gewährleistung für Rechtsmängel: Tim Reckmann übernimmt eine Gewährleistung für Rechtsmängel nur, wenn und soweit die Nutzung des Bildes innerhalb der Grenzen der eingeräumten Nutzungsrechte betroffen ist. Ob die Nutzung des Bildes auch in Zusammenhängen zulässig ist, die nichts mit dem Bild an sich zu tun haben (zum Beispiel bei Fragen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einer Werbung oder bei durch die Nutzung des Bildes bewirkten Kennzeichenrechtsverletzungen), liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, beträgt die Gewährleistungsfrist für gewerbliche Kunden ein Jahr beginnend mit dem Download des Bildes. Die Parteien haben sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten oder anderen Rechten geltend gemacht werden.

6. Haftung von Tim Reckmann

Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel.

Für Schäden aus der Verletzung von Leib und Leben oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Tim Reckmann beruhen, haftet Tim Reckmann unbeschränkt. Im Rahmen der übrigen Haftungsansprüche haftet Tim Reckmann unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet Tim Reckmann nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Tim Reckmann.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, verjähren etwaige Haftungsansprüche gegenüber Tim Reckmann innerhalb eines Jahres.

7. Schlussbestimmungen

Tim Reckmann behält sich vor, diese Lizenzbedingungen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden wesentlichen Vertragspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. Die geänderten Bestimmungen werden dem Kunden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen Lizenzbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der genannten Mitteilung, gelten die geänderten Lizenzbedingungen als angenommen. Tim Reckmann wird auf die Bedeutung der Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens im Falle der Änderung gesondert hinweisen.

Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen der Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Tim Reckmann.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn diese Lizenzbedingungen Lücken enthalten.

Stand: April 2021


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